Worauf sollte bei einer Wohnungsauflösung geachtet werden?

posted am: 20 Juli 2021

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Wenn ein Angehöriger gestorben ist oder ins Altersheim umzieht, muss die Wohnung aufgelöst werden. Eine Wohnungsauflösung kann für die Angehörigen zur großen nervlichen Belastung werden. Vielen Menschen fällt es schwer, das Hab und Gut von geliebten Menschen zu entsorgen. Zu diesem Zweck können Profis beauftragt werden, die diese Arbeiten übernehmen.

Mit welchen Kosten muss bei einer Wohnungsauflösung gerechnet werden?

Häufig findet man im Internet Anzeigen, die eine Wohnungsauflösung kostenlos anbieten. Das gilt aber nur dann, wenn der Hausrat gewinnbringend verkauft werden kann. Nur so kann das Unternehmen sicher sein, dass der entstehende Arbeitsaufwand komplett gedeckt ist. Damit das vorab festgestellt werden kann, muss vor dem Auftrag eine Besichtigung der Wohnung erfolgen. Bei dieser ersten Sichtung kann ein erfahrenes Unternehmen schnell entscheiden, wie viele Container zur Entsorgung benötigt werden. Während der Sonder- und Sperrmüll entsorgt wird, werden die vorhandenen Wertgegenstände meistens auf Auktionen gewinnbringend verkauft.

Worauf sollte man achten?

Der erste Termin zur Besichtigung sollte immer kostenlos erfolgen. Er dient auch als Basis für die Angebotserstellung. Für die Räumung der Wohnung muss je nach Größe und Region mit unterschiedlichen Kosten gerechnet werden. Zusätzlich fallen Kosten für den Abtransport von Sondermüll, Sperrmüll und Müll an. Sollte es sich um die Wohnung eines Verstorbenen handeln, bieten einige Profis an, dass sie auch die notwendigen Behördengänge übernehmen. Das umfasst zum Beispiel die Benachrichtigung der Rentenkasse oder den Gang zum Standesamt.

Wer darf die Wohnung eines Angehörigen auflösen?

Wenn der Eigentümer oder ein Wohnungsmieter verstorben ist, dürfen die Kinder, Eltern oder der Ehepartner die Auflösung der Wohnung in Auftrag geben. Alle im Haushalt befindlichen Wertgegenstände bzw. befindlichen Vermögenswerte, fließen automatisch in de Erbmasse mit ein. Die Kosten, die für die Auflösung der Wohnung entstehen, werden von dieser Summe abgerechnet. Bei einer Auflösung der Wohnung muss auch der Mietvertrag gekündigt werden. Für Angehörige ist es wichtig, die Kündigunsfrist im Auge zu behalten und umgehend den Vermieter über das Ableben des Mieters zu informieren. In vielen Fällen muss auch Zeit für anstehende Renovierungsarbeiten mit eingerechnet werden, bevor die Schlüsselübergabe stattgeben kann. Angehörige sollten sich aus diesem Grund rechtzeitig um die Entrümpelung der Wohnung kümmern.

Sollte die Entrümpelung selbst vorgenommen werden?

Wer Zeit und Kraft hat, kann sich auch selbst um die Auflösung der Wohnung kümmern. In diesem Fall ist nur mit Kosten für den Sondermüll und Sperrmüllcontainer zu rechnen. Die Kosten können bei den örtlichen Anbietern online ermittelt werden. Ob sich die Eigenleistung lohnt, entscheidet der Einzelfall. Wenn die eigene Arbeitszeit mitgerechnet wird, ist diese Variante nicht wesentlich günstiger. Zusätzlich sollte bedacht werden, dass sich professionelle Entrümpelungsfirmen viel besser mit der Veräußerung der Wertgegenstände auskennen.