Geschäftsauflösungen - So geht es richtig

posted am: 17 Juni 2022

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Unternehmen kommen und gehen. Und so ist es nicht verwunderlich, dass auch Geschäftsauflösungen an der Tagesordnung sind. Doch was muss beachtet werden, wenn ein Unternehmer sein Geschäft auflösen will? Schließlich gibt es eine Menge zu organisieren, es sind Verträge zu kündigen oder Inventar zu verkaufen. Im Folgenden ein paar nützliche Hinweise, die man beachten sollte, wenn man vor einer Geschäftsauflösung - aus welchem Grunde auch immer - steht.

 

Verträge fristgemäß kündigen

Bei Geschäftsauflösungen sollte man immer darauf achten, dass alle Verträge fristgerecht gekündigt werden. Dies kann zum Beispiel der Mietvertrag für die Räumlichkeiten des Geschäfts sein. Auch gehören bestehende Versicherungen dazu, etwa eine Betriebshaftpflichtversicherung. Man sollte auch daran denken, dass Internet- und Telefonanschlüsse gekündigt werden müssen. Gibt es Lieferverträge, so sollte man auch diese rechtzeitig beenden. Ansonsten würden die üblichen Lieferungen einfach weiter erfolgen und unnötige Kosten entstehen.

 

Abmeldung bei den Behörden

So wie ein Unternehmen irgendwann einmal als Gewerbe angemeldet wurde, so ist es auch wieder abzumelden. Vor allem das Finanzamt will über die Beendigung eines Geschäfts unterrichtet werden. Gleiches gilt für die Berufsgenossenschaft, die Krankenkasse und die IHK. Dies ist bei Geschäftsauflösungen sehr wichtig. Mit der Betriebsaufgabe ist zudem beim Finanzamt auch eine Umsatzsteuererklärung zum Abschluss fällig. Ganz wichtig ist, dass Buchführungsunterlagen für mehrere Jahre aufbewahrt werden müssen. Ansonsten kann es im Falle einer nachträglichen Prüfung, auch wenn das Geschäft schon lange aufgelöst ist, sehr teuer werden, da dann die Gewinne in den meisten Fällen zugunsten des Finanzamtes geschätzt werden.

 

Information von Mitarbeitern

Es versteht sich von selbst, dass Mitarbeiter frühzeitig über die Geschäftsauflösung informiert werden sollten. Schließlich sind dann ja auch fristgerechte Kündigungen erforderlich. Und es ist ein Zeichen von Fairness, die Mitarbeiter rechtzeitig mit ins Boot zu nehmen. Schließlich müssen sich diese um eine neue Anstellung bemühen.

 

Firmeneigentum verkaufen

Mit der Geschäftsauflösung ist auch der Verkauf von Firmeneigentum verbunden. Schließlich werden alles Dinge jetzt nicht mehr benötigt. Das kann die Einrichtung eines Ladenlokals oder Büros sein. Aber auch spezielle Maschinen für die Fertigung bestimmter Produkte oder Bürozubehör wie PCs, Drucker oder Monitore sind denkbar.

 

Ablösung von Krediten

Bestehen noch Firmenkredite, so sollten diese mit der Geschäftsauflösung ebenfalls abgelöst werden. Die Bezahlung kann durch den Veräußerungsgewinn des Firmeneigentums erfolgen.

 

Benachrichtigungen

Die bisherige Kundschaft sollte auf irgendeine Art und Weise über die Geschäftsauflösung informiert werden. Das kann persönlich erfolgen oder auch durch ein einfaches Schild in der Schaufensterscheibe. Auch sollte man daran denken, die Post zu informieren und dort einen Nachsendeantrag stellen, damit die Briefe nicht ins Leere laufen. Schließlich gibt es die alte Firmenadresse nach der Auflösung nun nicht mehr.

 

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie beispielsweise auf der Webseite Allroundservice Berlin.